Für die Fährtenhundprüfung der Stufe 2 (FH 2) muss die Fährte eine Länge von 1800 Schritt aufweisen und sieben Winkel beinhalten, mindestens zwei davon spitzwinklig. Ein Schenkel der Fährte bildet einen halbkreisförmigen Bogen. Auf der Fährte werden sieben Gegenstände abgelegt, die der Hund verweisen (anzeigen) muß. Die Fährte muss von einer frischen Verleitungsfährte geschnitten werden.